Förderkriterien
Wir unterstützen Projekte zur Gewaltprävention
Das "Bündnis für Kinder" versteht sich als Vermittler zwischen anderen Stiftungen, Organisationen, Institutionen, Privatpersonen, um Kinderschutz zu vernetzen, zu fördern und einem breiteren Forum zugänglich zu machen.
Die Förderung dieser Bündnisprojekte erfolgt durch die Stiftung selbst, mit Hilfe von Spenden und in Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen, Unternehmen sowie anderen gemeinnützigen Organisationen.
Ihr Antrag auf Förderung
Zielgruppen der Projekte: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatoren
Der Expertenrat der Stiftung hat folgende Kriterien zur Beurteilung gewaltpräventiver Projekte beschlossen:
- Innovativer Charakter
- nachhaltige Wirkung, Langfristigkeit
- Kontinuität
- Niedrigschwelligkeit, Bürgernähe
- mobile/aufsuchende Struktur
- Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Projekte
- Vernetzung, Einbindung in örtliche und überörtliche Kooperationsstrukturen
- geschlechtsreflektierter Ansatz
- Dokumentation
- Bereitschaft zur Evaluation
- Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements (Bonuskriterium)
Bei diesen Kriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen, d.h. nicht jedes Projekt muss alle Kriterien zwingend erfüllen.
Sollte Ihr Projekt zur Gewaltprävention die oben genannten Kriterien erfüllen, bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Förderauftrag zur Prüfung zu senden.
- - - Der Förderantrag steht derzeit zum Download nicht zur Verfügung. Um doch mit uns in Verbindung zu treten bitten wir Sie unser Kontaktformular zu nutzen. - - -